Achtung: Verbot von Feuer und Rauchen im Wald
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und hohen Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Melk eine Verordnung erlassen:
Ab sofort ist im gesamten Bezirk Melk Folgendes verboten – im Wald und in Waldnähe:
· Feuer entzünden (z. B. Lagerfeuer, Griller)
· Rauchen
· Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern, Glasflaschen etc.
· Verwendung von Pyrotechnik
Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen bis zu € 7.270 oder bis zu 4 Wochen Freiheitsstrafe geahndet werden.
Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf.