Waldbrandverordnung 2025

Waldbrand

Achtung: Verbot von Feuer und Rauchen im Wald

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und hohen Waldbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Melk eine Verordnung erlassen:

Ab sofort ist im gesamten Bezirk Melk Folgendes verboten – im Wald und in Waldnähe:

· Feuer entzünden (z. B. Lagerfeuer, Griller)

· Rauchen

· Wegwerfen von Zigaretten, Zündhölzern, Glasflaschen etc.

· Verwendung von Pyrotechnik

Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen bis zu € 7.270 oder bis zu 4 Wochen Freiheitsstrafe geahndet werden.

Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf.

 

25.06.2025